Schotter- Grundwasserteich
Wasserfläche ca. 3 ha
Durchschnittstiefe: 4- 5m
Fischarten: Karpfen (bis über 10 kg), Rotaugen, Schleien, Brassen, Giebel, Forelle, Renken
Guter Zander- und Hechtbestand
Ausgezeichneter Rotaugenbestand
Ein "typischer" Teichkarpfen. Makelloses Schuppenkleid und Gewicht zw. 2 und 4 kg.
Bestes Fangerät: Method- oder Feederruten mit Schonhaken Gr. 10 und kleiner auf 25-40m Distanz. Im Sommer auch mit Pose im Uferbereich ( morgens und abends)
Bestimmungen Allgemein:
1. Für Unfälle wird keine Haftung übernommen.
2. Mit dem Erwerb erkennt der Lizenzinhaber alle Bestimmungen vollinhaltlich an.
3. Ein Verstoß gegen Bestimmungen dieser Lizenz führt zum Entzug der Fischereierlaubnis. Keine Kostenrückerstattung!
4. Den Anweisungen der Kontrollorgane ist Folge zu leisten.
5. Der Angelplatz ist sauber zu halten. Mülltonne vor jedem Eingang vorhanden.
6. Die im Lizenzpreis enthaltene Gebühr von € 20.- für die Fangliste wird bei Rückgabe zurück erstattet.
7. Die Schlüssel für die Eingangstüren sind mit einem Zahlenschloss gesichert. Die Zahlennummer ist XXXX
Bitte die Türen bei Ein- und Ausgang schließen und bei Verlassen die Nummer vom Schlüsselkasten verstellen. Das Teichareal ist eine Privatanlage. Die Nutzung ist nur den Mitglieder des WSFV und den Lizenznehmern gestattet. Unbefugten ist der Zutritt verboten!
Bestimmungen Fischerei
1. Angeln im Zeitraum 1.03. bis 31.12. vom Ufer aus bei Stoppellicht.
2. Erlaubt sind 3 Angeltage pro Kalenderwoche. Diese müssen vor Beginn im Fangverzeichnis mit nicht löschbaren Stift eingetragen werden.
3. Erlaubt sind 2 Angelruten am Haken in Griffnähe. Hegene mit 3 Nymphen (künstlich) gelten als ein Haken
4. Anfüttern verboten. Ausnahme: Das Fischen mit Feeder, Method, Futterspirale oder Pole Cup ( Gesamtmenge max. 3 lt.). Das Füttern von Maden und losen Partikel wie Mais, Hanf und Pellets ist auch mit Futterschleuder in einer Gesamtmenge von max. 1 lt. gestattet.
5. Kinder unter 12 Jahren dürfen mit dem Lizenznehmer ( volljährig) gratis mit angeln. Achtung: Nicht mehr als 2 Ruten gesamt!
6. Fischen mit Schonhaken oder Widerhaken angedrückt.
( auch beim Raubfischfang- Ausnahme bei Hegene).
Bestimmungen Fischfang:
1. Die Schonzeiten und Mindestmasse gelten vom OÖ Landesfischereigesetz.
Ausnahme: Zander 50cm, Renke 40cm Karpfen über 60cm ganzjährig geschont.
2. Tagesentnahme 10 Fische, davon 3 Edelfische. Als Edelfische gelten Karpfen, Schleie, Forelle, Saibling, Renke, Hecht und Zander.
3. Nach Entnahme jedes Edelfisches muss dieser sofort mit Zeit und Datum in die Fangliste eingetragen werden! Weißfische nur Stückzahl nach Ende des Angelns ( siehe Beispiel Fangliste)
4. Maximale Entnahme pro Jahr: 15 Karpfen, 30 Salmoniden ( Forelle, Saibling, Renken) 5 Zander
5. Verwendung von Setzkescher mit mindestens 2,50m erlaubt.
* Die Fanglisten Gebühr von € 20.- wird bei Rückgabe bis zum 1.06. 2026 zurück erstattet!
Websta Angelgeräte | 4614 Marchtrenk, Bahnhofstraße.4 | +43 664 4365707 | www.websta.at |
Anglerwelt | 4600 Wels, Eferdinger Str. 8 | +43 7242 211048 | |
Die Schuppe | 4600 Wels, Zeileisstr. 6 | +43 664 9277743 | www.die-schuppe.at |
Edith Hoppstätter | 4050 Traun, Heinrich Gruber Str. 9 | +43 7229 73733 | |
Angelsport Fleck | 4550 Kremsmünster, Greinerst. 6 | +43 7583 6103 |
Koordinaten: 48,17732° N, 14,11672° O
Für allgemeine Fragen über die Anlage und Fischerei am WSFV Teich kontaktiere unseren Kassier Christian Weber.